Gastronomie Donnerstag dem 20.05.2021

 

Erlaubt ist derzeit nur Lieferung oder der Verkauf zum

 

Mitnehmen. Erworbene Speisen und Getränke

 

zum Mitnehmen dürfen

 

nicht am Ort des Erwerbs oder in seiner

 

näheren Umgebung verzehrt

 

werden. Ab dem 19.05.2021 darf die 

 

Außengastronomie für Besucher

 

mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die

 

Kontaktnachverfolgung öffnen. Sitzen an einem Tisch Personen aus

 

mehreren Hausständen, ist ein Testnachweis der Tischgäste erforderlich 

 

7-Tages-Inzidenz Robert Koch-Institut (RKI)  (Zahlen vom 19.05.2021 in Klammern)Landkreis Aschaffenburg  45,4 (63,7)

 

 

 Mittwoch Ruhetag 

 

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