Gastronomie Donnerstag dem 20.05.2021
Erlaubt ist derzeit nur Lieferung oder der Verkauf zum
Mitnehmen. Erworbene
Speisen und Getränke
zum
Mitnehmen dürfen
nicht am
Ort des Erwerbs oder in seiner
näheren
Umgebung verzehrt
werden. Ab dem 19.05.2021 darf die
Außengastronomie für Besucher
mit
vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die
Kontaktnachverfolgung
öffnen. Sitzen an einem Tisch Personen aus
mehreren
Hausständen, ist ein Testnachweis der Tischgäste erforderlich
7-Tages-Inzidenz Robert
Koch-Institut (RKI) (Zahlen
vom 19.05.2021 in Klammern)Landkreis
Aschaffenburg 45,4 (63,7)
Mittwoch Ruhetag
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